E n e r g i e a u s w e i s  

 

Der Pass fürs Haus ist Pflicht
Zwei Varianten beim Energieausweis stehen zur Wahl
Sparhaus oder Verschwender

Der Pass fürs Haus ist Pflicht
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Deutsche Energieagentur GmbH (dena) hat einen Energieausweis entwickelt und diesen in einem Feldversuch bundesweit getestet.

Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotentiale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Ziel der dena: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. In privaten Haushalten, stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.

Seit 2014 muss beim Verkauf bzw. Neuvermietung eines Wohngebäudes oder einer Wohnung ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis ist bereits bei Besichtigungen oder bei gewerblichen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen vom Verkäufer/Makler vorzulegen.

Wir sind berechtigt, Energieausweise für bestehende Wohngebäude auszustellen und informieren Sie gern. Wir sind in der Aussteller-Datenbank der "dena" als qualifizierter Energiepass-Aussteller aufgeführt, arbeiten mit den neuesten, von der dena zugelassenen Computerprogrammen.

Der Vorteil für Kunden eines Schornsteinfegers:

Bei unserer täglichen Arbeitsausführung sind wir vor Ort,
  • haben keine langen Anfahrtswege,
  • wir kennen die Gebäude,
  • wir kennen die Feuerungsanlagen,
  • somit können wir kostengünstig und neutral Beratun-gen durchführen.

Für ein unabhängiges Beratungsgespräch stehe ich Ihnen nach Absprache zur Verfügung.

 

Zwei Varianten beim Energieausweis stehen zur Wahl
Energieausweise können auf zweierlei Weise ausgestellt werden:

  • Verbrauchsorientierter Ausweis
    (Kennwert für den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre)
    Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten Jahren hatten. In diese Variante fließt also auch das Verhalten der Bewohner ein. Wenn diese beispielsweise besonders warme Räume bevorzugten oder bei gekippten Fenstern heizten, so hat dies eine schlechtere Einstufung des Gebäudes zur Folge.
  • Bedarfssorientierter Ausweis
    (auf Basis der Gebäudedaten berechneter Wert für den Energiebedarf)
    Der bedarfsorientierte Ausweis dagegen betrachtet allein die vorhandene Bau- und Heiztechnik: Aus der Qualität der Heizungsanlage sowie Wärmeschutz wird der Heizungs-wärmebedarf des Gebäudes ermittelt -unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Diese Variante ist aufwändiger zu erstellen, schließlich reicht nicht nur ein Blick auf die Heizkostenrechnungen.
    Vorgeschrieben ist ein bedarfsorientierter Energieausweis nur bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden.

    Bei größeren, jüngeren sowie sanierten Gebäuden besteht eine Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisen.

Alle von uns ausgestellten Energieausweise sind staatlich anerkannt und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Sie können Vertrauen haben in meine Dienstleistungen. Wir sichern Ihnen als Meisterbetrieb und eines nach ISO 9001 und ISO 14001 zertifizierten Betriebes des Schornsteinfegerhandwerks ein fachgerechte Auftragsausführung zu.

Sollten Sie Interesse an unserem Angebot haben, würden wir uns sehr freuen.

 

Sparhaus oder Verschwender

Je höher der Wert, umso schlechter ist die Energieeffizienz und umso höher ist das vorhandene Einsparpotential.

Wie viel Energie verbraucht mein Haus? Diese Frage wird immer wichtiger. Um sie zu beantworten, gibt es bei Öl- u. Gasheizungen eine einfache Formel: Nehmen Sie Ihre Brennstoffabrechnung und ermitteln Sie den Brennstoffeinsatz in Kilowattstunde. Bei Öl- u. Gasheizungen können Sie den Gesamtbedarf ganz einfach mit 10 multiplizieren. Teilen Sie das Ergebnis durch die beheizte Wohn- u. Nutzfläche (m). Sie erhalten den Wert, der Aufschluss über die energetische Qualität Ihres Hauses gibt.

Beispielrechnung:
Heizölverbrauch 3300 Ltr./Jahr bei 120 m² beheizter Wohnfläche.

3.300 l/a x 10 kWh/a = 33.000 kWh/a
Ö 33.000 kWh/a : 120 mē = 275 kWh/mē/a

Dieses Haus verbraucht jährlich 275 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter. Sehen Sie auf unserem Energieeffizienzstrahl nach, wie gut es mit diesem Wert liegt. Testen Sie nun Ihr Haus und ordnen Sie zu. Probleme mit der Berechnung? Auf der Suche nach Lösungen? Fragen Sie Ihren Kaminkehrer!

Umrechnungsfaktoren weiterer Brennstoffe:
Holzpellets 5.00 kW/h pro kg
Scheitholz 4.00 kW/h pro kg
Strom 1.00 kWh pro kWh

 


Ausstellen von Energiepässen


Erstellung von Thermographie-
aufnahmen Ihres Gebäudes