Der
Pass fürs Haus ist Pflicht
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer
oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren
Energiebedarf. Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis
für Gebäude einzuführen. Die Deutsche Energieagentur GmbH
(dena) hat einen Energieausweis entwickelt und diesen in
einem Feldversuch bundesweit getestet.
Der
Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt
Einsparpotentiale auf und ermöglicht es, die energetische
Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Ziel der dena: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich
mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden,
wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis
ist. In privaten Haushalten, stellen die Heizkosten den
größten Anteil an den Betriebskosten. Noch immer wird
in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs
für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.
Seit 2014 muss beim Verkauf bzw. Neuvermietung eines Wohngebäudes oder einer Wohnung ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis ist bereits bei Besichtigungen oder bei gewerblichen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen vom Verkäufer/Makler vorzulegen.
Wir
sind berechtigt, Energieausweise für bestehende Wohngebäude
auszustellen und informieren Sie gern. Wir sind in der
Aussteller-Datenbank der "dena" als qualifizierter Energiepass-Aussteller
aufgeführt, arbeiten mit den neuesten, von der dena zugelassenen
Computerprogrammen.
Der
Vorteil für Kunden eines Schornsteinfegers:
Bei unserer täglichen Arbeitsausführung sind wir vor Ort,
-
haben keine langen Anfahrtswege,
- wir
kennen die Gebäude,
- wir
kennen die Feuerungsanlagen,
-
somit können wir kostengünstig und neutral Beratun-gen
durchführen.
Für
ein unabhängiges Beratungsgespräch stehe ich Ihnen nach
Absprache zur Verfügung.
Zwei
Varianten beim Energieausweis stehen zur Wahl
Energieausweise können auf zweierlei Weise ausgestellt
werden:
-
Verbrauchsorientierter Ausweis
(Kennwert für den tatsächlichen Energieverbrauch der
letzten Jahre)
Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der
Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in
den letzten Jahren hatten. In diese Variante fließt
also auch das Verhalten der Bewohner ein. Wenn diese
beispielsweise besonders warme Räume bevorzugten
oder bei gekippten Fenstern heizten, so hat dies eine
schlechtere Einstufung des Gebäudes zur Folge.
- Bedarfssorientierter
Ausweis
(auf Basis der Gebäudedaten berechneter Wert für den
Energiebedarf)
Der bedarfsorientierte Ausweis dagegen betrachtet allein
die vorhandene Bau- und Heiztechnik: Aus der Qualität
der Heizungsanlage sowie Wärmeschutz wird der Heizungs-wärmebedarf
des Gebäudes ermittelt -unabhängig vom Verhalten
der Bewohner. Diese Variante ist aufwändiger zu
erstellen, schließlich reicht nicht nur ein Blick
auf die Heizkostenrechnungen.
Vorgeschrieben ist ein bedarfsorientierter Energieausweis
nur bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten,
die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert
wurden.
Bei größeren, jüngeren sowie sanierten Gebäuden besteht
eine Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisen.
Alle
von uns ausgestellten Energieausweise sind staatlich anerkannt
und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Sie können Vertrauen haben in meine Dienstleistungen.
Wir sichern Ihnen als Meisterbetrieb und eines nach ISO 9001 und ISO 14001 zertifizierten Betriebes des Schornsteinfegerhandwerks ein fachgerechte Auftragsausführung zu.
Sollten Sie Interesse an unserem Angebot haben, würden
wir uns sehr freuen.
Sparhaus
oder Verschwender
Je
höher der Wert, umso schlechter ist die Energieeffizienz
und umso höher ist das vorhandene Einsparpotential.

Wie
viel Energie verbraucht mein Haus? Diese Frage wird immer
wichtiger. Um sie zu beantworten, gibt es bei Öl- u. Gasheizungen
eine einfache Formel: Nehmen Sie Ihre Brennstoffabrechnung
und ermitteln Sie den Brennstoffeinsatz in Kilowattstunde.
Bei Öl- u. Gasheizungen können Sie den Gesamtbedarf ganz
einfach mit 10 multiplizieren. Teilen Sie das Ergebnis
durch die beheizte Wohn- u. Nutzfläche (m). Sie erhalten
den Wert, der Aufschluss über die energetische Qualität
Ihres Hauses gibt.
Beispielrechnung:
Heizölverbrauch 3300 Ltr./Jahr bei 120 m² beheizter Wohnfläche.
3.300 l/a x 10 kWh/a = 33.000 kWh/a Ö
33.000 kWh/a : 120 mē = 275 kWh/mē/a
Dieses Haus verbraucht jährlich 275 Kilowattstunden Energie
pro Quadratmeter. Sehen Sie auf unserem Energieeffizienzstrahl
nach, wie gut es mit diesem Wert liegt. Testen Sie nun
Ihr Haus und ordnen Sie zu. Probleme mit der Berechnung?
Auf der Suche nach Lösungen? Fragen Sie Ihren Kaminkehrer!
Umrechnungsfaktoren weiterer Brennstoffe:
Holzpellets 5.00 kW/h pro kg
Scheitholz 4.00 kW/h pro kg
Strom 1.00 kWh pro kWh
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